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Mittwoch, 6. April 2011
In einem Kommentar von Thomas Darnstädt im SPIEGEL 12/2011 vom 21.03.2011 steht geschrieben:
Das Ende des Atomzeitalters begann im deutschen Parlament mit einem GAU. Am Donnerstag verkündete der Bundestag mehrheitlich, er "begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke für drei Monate auszusetzen". Das Atomgesetz solle, kritisiert der Kommentar, "nun in einem Bereich eingesetzt werden, der bislang tabu war: zur Absicherung gegen ein 'Restrisiko', das nach einem Urteil des Verfassungsgerichts von 1978 zum Schnellen Brüter "unentrinnbar" mit der Kernkraft verbunden und von der Gesellschaft hinzunehmen ist." Und weiter heißt es: "Gibt es unentrinnbare Risiken? Und wollen wir sie für die Atomkraft hinnehmen? Die Frage, 1978 schon einmal beantwortet, stellt sich seit dem 12. März erneut. Der Versuch, sie durch Subsumtion unter die Vorschriften des Atomgesetzes zu beantworten, ist nicht nur unredlich, er ist verantwortungslos. Die Antwort steht nicht im Gesetz, darum muss der Souverän, das Volk, vom Parlament ein neues verlangen." Das hat übrigens das Bundesverfassungsgericht in dem erwähnten Urteil auch schon gefordert: Hat der Gesetzgeber eine Entscheidung getroffen, deren Grundlage durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzeserlasses noch nicht abzusehende Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird, kann er von Verfassungs wegen gehalten sein zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung auch unter den veränderten Umständen aufrechtzuerhalten ist." Trackbacks
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